Was ist die HU?
Die Hauptuntersuchung (HU) oder auch „TÜV“ genannt ist eine in regelmäßigen Abständen vom Fahrzeughalter durchzuführende Pflichtuntersuchung welche im §29 StVZO verankert ist. Im Rahmen der Hauptuntersuchung wird auch die Untersuchung der Abgase (AU / UMA) oder die Gaswiederholungsprüfung (GWP / GSP) durchgeführt.
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Bei der Abnahme von technischen Änderungen am Fahrzeug nach §19 (3) StVZO, spricht man von Änderungsabnahmen mit zugrundeliegenden Gutachten. Solche Gutachten sind Teilegutachten oder ABE-Nachweise des Kraftfahrbundesamtes (KBA) sowie typengenehmigte Teile jeglicher Art.
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Auch die GTÜ-Prüfingenieure sind berechtigt, Oldtimer-Gutachten nach § 23 StVZO zur Erlangung einer H-Zulassung oder eines roten 07er-Kennzeichens durchzuführen.
Eine positive Begutachtung erhalten Halter von Fahrzeugen, die nachweislich vor mehr als 30 Jahren erstmalig in den Verkehr gekommen sind, weitestgehend dem Originalzustand entsprechen und sich in einem guten Pflege und Erhaltungszustand befinden.
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Einzelabnahmen von Neufahrzeugen und Einzel-/bzw. Vollgutachten nach §19(2) und §21 StVZO
Als Unterschriftsberechtigte des Technischen Dienstes der GTÜ können wir Begutachtungen zur Einzelgenehmigung für Neufahrzeugen nach §13 EG-FGV durchführen.
Die GTÜ ist seit 2009 beim KBA für diesen Aufgabenbereich benannt und entsprechend akkreditiert.
Wir erstellen die notwendigen Gutachten, so dass Sie unverzüglich zur Zulassungsstelle in Ihrer Nähe gehen können, um eine Zulassung beantragen zu können.
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