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Einzelabnahmen

Einzelabnahmen von Neufahrzeugen und Einzel-/bzw. Vollgutachten nach §19(2) und §21 StVZO

Als Unterschriftsberechtigte des Technischen Dienstes der GTÜ können wir Begutachtungen zur Einzelgenehmigung für Neufahrzeugen nach §13 EG-FGV durchführen.
Die GTÜ ist seit 2009 beim KBA für diesen Aufgabenbereich benannt und entsprechend akkreditiert.

Wir erstellen die notwendigen Gutachten, so dass Sie unverzüglich zur Zulassungsstelle in Ihrer Nähe gehen können, um eine Zulassung beantragen zu können.

 Seit März 2019 sind wir nun auch berechtigt, Einzelgabnahmen nach §19(2) StVZO und Vollgutachten nach §21 StVZO zu erstellen. Die bis dahin hoheitliche Aufgabe der TÜV's (TÜV Hessen, TÜV Nord, TÜV Süd, usw.) im Westen und der DEKRA im Osten der Republik, wurden auch auf Druck der Europäischen Union auf Technische Dienste, die zur Begutachtung von Gesamtfahrzeugen nach §30 EG-FGV berechtigt sind, erweitert.

Wir können seither bereits auf über 1000 Abnahmen in diesem Segment zurückschauen, bieten unseren Kunden auch Unterstützung bei der Beschaffung von Datenblättern und beraten bei notwendigen Umbaumaßnahmen, damit einer positiven Begutachtung zur Voll-/bzw. Einzelabnahme nichts im Wege steht. 

 

 

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Dittmann Scheuren & Lehr GmbH & Co. KG

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